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Walter Riester und die gleichnamige Rente

Walter Riester, von 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung entwickelte während seiner Amtszeit die so genannte Riester Rente. Sie ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine privat finanzierte Rente in Deutschland, die mittels Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten vom Staat gefördert wird.

Die Riesterrente entstand aufgrund der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung aus den Jahren 2000 und 2001. Hierbei fand nämlich folgende Reduzierung statt. Grundlage für die Rentenberechnung, so auch bei der Riester Rente ist ein so genannter Eckrentner. Dies ist eine fiktive Person, die das 65. Lebensjahr vollendet hat und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Verdienst entspricht dabei dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten zum jeweiligen Zeitraum. Bis zu dieser Rentenreform bekam der Rentner 70 % des Nettorenteniveaus. Danach sollten es nur noch 67 % sein. Bedingt durch diese Kürzung plante Walter Riester eine neue Form der finanziellen Absicherung im Alter, die Riester Rente. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung beruht sie auf privater Ebene, das heißt es handelte es sich um eine freiwillige Altersvorsorge, die privat finanziert werden muss. Jedoch mit dem Zusatz, dass der deutsche Staat dieses System fördert, indem es nicht nur Zulagen, sondern auch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gibt.

Grundzulage und Kinderzulage bilden die Altersvorsorgezulage. Derzeit beträgt sie bei Ledigen jährlich 114 Euro, bei Verheirateten dementsprechend das Doppelte und pro Kind 138 Euro, wobei Bedingung für die Kinderzulage ist, dass mindestens einen Monat lang in dem Kalenderjahr Kindergeld bezogen wurde. Der größtmögliche Sonderausgabenabzug zurzeit beträgt 1575 Euro und soll schon ab dem Jahr 2008 auf 2100 Euro angehoben werden.

03.05.2007 11:12:59 von Elke Lohre
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