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Artikel » Wellness & Gesundheit Das befundorientierte Festzuschusssystem und Zahnersatz |
Seit Januar 2005 gilt das so genannte befundorientierte Festzuschusssystem, auch für den Zahnersatz. Das befundorientierte Festzuschusssystem lässt einem Patienten wenn er aufgrund der Diagnose seines Zahnarztes einen Zahnersatz benötigt, individuell aus allen möglichen Therapiemitteln, bzw. Zahnersatzlösungen zu wählen. Egal für welches Therapiemittel, bzw. für welche Zahnersatzlösung er sich entscheidet, er erhält für diese Zahnbehandlung einen festen Zuschuss. Denn die Kostenbeteiligung der Krankenkasse richtet sich nach den Kosten für das Therapiemittel, sondern nach dem Befund, der im Heil- und Kostenplan steht, den der Versicherte von seinem Zahnarzt vor Behandlungsbeginn erhält und durch die Krankenkasse des Versicherten geprüft werden muss. Das befundorientierte Festzuschusssystem löste das bis einschließlich Ende 2004 geltende prozentuale Erstattungssystem ab. Dieses war zum einen wenig präventiv orientiert und zum anderen auch ungerecht, denn es bevorteilte die Versicherten in der GKV, die auch von sich aus in der Lage gewesen sind eine aufwendigere und damit hochwertigere Zahnbehandlungen selbst zu tragen. Das war nicht im Sinne des Solidargedankens. Es bestand daher Änderungsbedarf, der mit dem Anfang 2005 in Kraft getretenen befundorientierte Festzuschusssystem. Vorgeschlagen wurde das befundorientierte Festzuschusssystem von der Zahnärzteschaft. Es basiert auf der Tatsache, dass die heutige moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde für ein und denselben Befunden in der Regel verschiedene, auch wissenschaftlich anerkannte Therapieoptionen anbieten kann. Das neue Abrechnungsmodell orientiert sich nicht mehr an dem Therapiemittel das von einem Patienten gewählt wird, sondern allein an dem Befund, bzw. der Diagnose, die der Zahnarzt bei dem Patienten stellt. Beim befundorientierten Festzuschusssystem erhält der Patient, einen fixen Zuschuss für seinen Zahnersatz.
| | | 11.06.2007 12:41:36 von |
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