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Artikel » Wirtschaft & Business Finanzielle Hilfen für die Berufsausbildung |
Wer eine Berufsausbildung beginnt, verdient damit meistens auch zum erstenmal eigenes Geld. Was aber kaum jemand weiß: Trotz dieses eigenen Verdienstes können Auszubildende noch Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommen. Voraussetzung für die Zahlung einer Berufsausbildungsbeihilfe ist, daß es sich um eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt und der Auszu¬bildende auch wirklich für den von ihm ausgewählten Beruf geeignet ist. Auch für berufsvorbereitende Maßnahmen werden Beihilfen gewährt; dazu gehören Grundausbildungs- oder Förderlehrgänge für noch nicht berufsreife Jugendliche oder jüngere Volljährige. Ebenso gibt es Zuschüsse bei der Teilnahme an Kursen oder Lehrgängen, mit denen Behinderten eine Eingliederung in das Erwerbsleben erleichtert werden soll. Im Normalfall gibt es die Beihilfen jedoch nur, wenn der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil etwa die tägliche Fahrt vom Wohnort der Eltern zur Ausbildungsstätte eine unzumutbare Belastung wäre. Die Höhe der monatlichen Berufsausbildungsbeihilfe ist von vielen Faktoren abhängig und muß in jedem Einzelfall der familiären Situa¬tion angepaßt werden. Die Einkommensgrenzen sind jedoch relativ weit gesteckt. Denn selbst dann, wenn zum Beispiel das Einkommen einer vierköpfigen Familie bei rund 3000 Mark liegt, kann für ein auswärts auszubildendes Kind noch die Beihilfe in Anspruch genommen werden. Anträge auf Beihilfe müssen bei den zuständigen Arbeitsämtern gestellt werden. Dort können sich arbeitslose Jugendliche und junge Volljährige unter 25 Jahren ferner über ein zusätzliches Förderprogramm informieren lassen, in dessen Rahmen Beihilfen auch für bestimmte Maßnahmen zur Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit gewährt werden.
| | | 16.10.2006 12:42:13 von |
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