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Schausteller Akteure der Jahrmärkte

Jahrmärkte und Volksfeste gibt es schon seit vielen Jahrhunderten. Mit „Fahrendes Volk“ wurden jene Schausteller bezeichnet, die sich und ihre Waren dort darstellten. Längst handelt es sich jedoch bei den auf diesem Sektor tätigen Betrieben um Unternehmen mit den gleichen wirtschaftlichen Anforderungen wie sie ortsgebundene Firmen haben.

Die Gewerbeordnung vom 01.01.2002 besagt, dass ein Schaustellerbetrieb durch Gestaltung und äußere Aufmachung als volksfesttypisch erkennbar sein muss. Bei den Betriebsstätten handelt es sich um Fahr- und Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau-, Belustigungs-, Schieß- und Ausspielungsgeschäfte. Mit ihnen sind die Schausteller an ständig wechselnden Einsatzorten vertreten, wie auf Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen. Wer als Schausteller mit dem Trend gehen will, benötigt für den Erwerb eines Fahrgeschäftes beträchtliches Kapital. Dadurch ist er meist gezwungen, ein hohes finanzielles Risiko einzugehen. Mit diesem Fahrgeschäft muss er an durchschnittlich 120 Saisontagen den erforderlichen Umsatz erzielen. Zu diesen Saisontagen werden noch Rüsttage hinzugerechnet, die für Transport sowie den Auf- und Abbau erforderlich sind. Die meisten Schausteller sind in der Lage, jährlich etwa 18 Veranstaltungen zu beschicken. Die ersten Umsätze werden im Frühjahr getätigt, die letzten während der Zeit der Weihnachtsmärkte. Inzwischen ist es für die Schausteller durchaus üblich, auch hier vertreten zu sein, denn aufgrund ständig steigender Betriebskosten ist dies eine Möglichkeit, die Winterpause besser zu überbrücken. Doch das Konsumverhalten der Besucher hat sich dahingehend verändert, dass „das Geld nicht mehr so locker sitzt“.

Es handelt sich bei den im Schaustellergewerbe tätigen Unternehmen vorwiegend um Familienbetriebe, die jedoch genau wie ortsansässige Firmen ihr Unternehmen nach ökonomischen Kriterien führen. Dabei haben sie mit vielen zusätzlichen Erschwernissen zu kämpfen, was schon mit der Bewerbung um einen Standplatz beginnt. Die Beschäftigung zusätzlicher Arbeitskräfte ist während der Saison meist nicht zu umgehen, doch das ist natürlich mit weiteren Kosten verbunden. Außerdem muss neben den klar ersichtlichen Aufwendungen für Anschaffung und Wartung des Fuhrparks, für Wareneinsatz und Geschäftsausstattung Kapital für unterschiedlichste Nebenkosten einkalkuliert werden. Hier sind Gebühren für den Stand, Anschluss und Verbrauch, Genehmigungen sowie Transport zu nennen.

Als wären dies noch nicht genug Probleme, sind private Schwierigkeiten durchaus üblich. Diese bestehen sowohl in dem mangelnden Interesse des Nachwuchses, das Familienunternehmen weiterzuführen, als auch in der unzureichenden Altersabsicherung. Die Ausübung einer Nebenerwerbstätigkeit ist meist unumgänglich.

30.10.2006 16:31:46 von H. Wiedow
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