Investmentzertifikate sind die gegen Einlage ausgegebenen „Anteilsscheine“ an einem durch eine Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Sondervermögen. Damit hat der Inhaber des Zertifikats ein Sachenrecht an diesem Sondervermögen und nimmt an dessen Wertentwicklung teil – eine Alpha Opportunity am Börsengeschehen (indirekt) teilzuhaben, ohne täglich einen Blick auf dieses haben zu müssen. Dabei stehen den Kapitalanlagegesellschaften unterschiedliche Vermögensgegenstände zur Auswahl:
Aktien, als Anteil am emittierenden Unternehmens, an dessen unternehmerischen Erfolg man als Aktionär beteiligt ist Renten, wie festverzinsliche Wertpapiere auch bezeichnet werden und die die Rückzahlung des Nennwerts und regelmäßige Zinszahlungen verbriefen Immobilien sowie Grundstücke Geldmarktinstrumente, welche Termineinlagen bei Banken mit unterschiedlichen Laufzeiten sowie kurzfristig laufende Rentenpapiere umfassen
Bei ihrer Investmenttätigkeit sind die Kapitalanlagegesellschaften strengen Regeln unterworfen, die den Schutz der Anleger zum Ziel haben, damit aus der Private Equity, sich mit kleinen Beträgen am Börsengeschehen zu beteiligen kein Horrortrip wird. Wohlgemerkt steckt das Investmentgesetz dazu einen Rahmen ab, je nach Ausgestaltung der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds sind aber dennoch herbe Verluste möglich – auch hier gilt es, das Kleingedruckte genau zu lesen und sich kompetent beraten zu lassen. Wichtiges Ziel des InvG ist, ein Mindestmaß an Risikostreuung des Sondervermögens zu erreichen. Daher dürfen maximal 5 % des Sondervermögens in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten investiert werden. Es ist zulässig diese Grenze durch Regelungen im Verkaufsprospekt auf bis zu 10 % anzuheben. Allerdings dürfen diese Positionen dann zusammen höchstens 40 % des Sondervermögens ausmachen. Nach Lösung des Rechenexempels liegt also die Mindestanzahl an verschiedenen Emittenten bei 20 bzw. 16, denn 100 % dividiert durch 5 % ergibt 20 bzw. sind 4 Engagements mit 10 % möglich, sodass noch 12 Positionen mit jeweils 5 % übrig bleiben, was zusammen 16 macht.
Des weiteren darf die KAG die erworbenen Vermögenswerte nicht selber verwahren und muss dazu eine Depotbank wählen, welche auch die Feststellung des Rücknahmepreises vornimmt. Dazu werden die Werte aller Positionen aufaddiert und durch die Anzahl der umlaufenden Zertifikate geteilt.
Ein Teil der Vergütung der Managementleistung erfolgt durch das Einbehalten des Ausgabeaufschlags, den der Anleger bei Erwerb der Anteile zu bezahlen hat. Dazu werden, je nach Fonds, 3 % bis 5 % auf den Rücknahmepreis aufgeschlagen. Der Anleger hat also den höheren Ausgabepreis bei Erwerb zu zahlen, erhält bei Rückgabe aber nur den Rückgabepreis.
Diese Differenz muss der Fonds zunächst erst wieder durch Wertsteigerungen und Dividenden etc. erwirtschaften, sodass die Fondsanlage (der Erwerb von Investmentzertifikaten) einen langen Anlagehorizont erfordert, damit etwaige Kursrückgänge ausgesessen werden können.
Als Alpha Opportunity, an der Börse Geld zu verdienen, eignen sich Investmentzertifikate hervorragend zum Vermögensaufbau, sofern die Anlage als ein langfristiges Engagement betrachtet und rechtzeitig vor gewünschter Auszahlung umgeschichtet wird.