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Über die Aktiengesellschaft (AG)

Die Unternehmensform Aktiengesellschaft, kurz AG, ist international sehr weit verbreitet und bedeutsam. Das besondere an einer AG ist, dass das Gesellschaftsvermögen in Aktien verteilt ist.

Vorteile einer AG sind eindeutig: Prestige, Geldbeschaffung und der Haftungsausschluss für Privatpersonen. Eigentümer der AG sind die Aktionäre. Der Nennwert: bleibt konstant (mind. 1EUR), der Kurswert dagegen verändert sich am Markt je nach Angebot und Nachfrage Situation.
Namensaktien sind auf einen bestimmten Namen ausgegeben, die Führung der AG kann einem Kauf zustimmen oder nicht, um sich vor feindlichen Übernahmen zu schützen. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht auf Hauptversammlungen, dafür höhere Dividende, somit behält die Unternehmensleitung die Kontrolle. Der Mindestnennbetrag beträgt 50.000,- EUR, davon 25.000,- EUR verfügbar. Die AG haftet mit dem Firmenkapital, Personen haften nicht mit ihrem Privatkapital. Aktionäre können nur mit dem Betrag haften, den sie investieren.

Blue-Chips sind umsatzstarke Aktien von weltweit bekannten, großen, internationalen Unternehmen. Der Dow Jones ist der bekanntester Index des New York Stock Exchange, 30 bedeutendste US-Aktien führender Industrieunternehmen. Unter Emission versteht man das auf den Markt bringen von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren. Unter Gewinnmitnahme versteht man Gewinne, aufgrund einer Börsentendenz, durch Verkauf von Wertpapieren sicherzustellen. Ein limitierter Auftrag ist die Festlegung eines bestimmten An- oder Verkaufswertes, der nicht über oder unterschritten werden darf (i.d.R. über 1 Monat). Schlusskurse sind der letzter Kurs im variablen Handel am Ende einer Börsensitzung. Der KGV stellt den Kurs und den Firmengewinn pro Aktie dar, je niedriger desto besser. Diese Kennzahl bietet über die Angemessenheit eines Kurses Informationen.

Organe einer Aktiengesellschaft

Der Vorstand stellt die gesetzliche Vertretung der AG, Unternehmensführung, Bestellung durch Mehrheit im Aufsichtsrat und freie Organisationsstruktur dar. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG, überwacht und berät Vorstand, gewählt durch die Hauptversammlung und der Arbeitnehmervertreter. Bei der Hauptversammlung sind Aktionäre und Aktionärsvertreter anwesend. Auf der Tagesordnung steht Wahl des Aufsichtsrates. Die Aktionäre besitzen Mitbestimmungsrechte.
16.07.2006 04:48:29 von AndreasD
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