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Factoring

Die in Anspruchnehmer der Dienstleistung bezeichnet man als Faktorkunden, den Dienstleistungsanbieter als Faktor.

Die Dienstleistung besteht darin, dass der Factor vom Factorkunden Geldforderungen kauft, was vertraglich festgelegt wird. Geldforderungen heißt in dem Fall, der Factorkunde produziert zum Beispiel Güter und verkauft diese an seine Kunden. Die Kunden des Factorkunden werden als so genannte Debitoren bezeichnet. Bevor es jedoch zu einem Vertragsabschluss kommt wird vom Factor die Bonität der Debitoren geprüft und im Rahmen eines vereinbarten Limits das Ausfallrisiko übernommen. Auch während der Vertrag zwischen Factor und Factorkunden läuft, prüft der Factor die Bonität der Debitoren fortlaufend.

Factoring ist also eine Art 3er Beziehung zwischen den beteiligten Firmen. Der Factor kauft nun die Geldforderungen seines Kunden. Dies geschieht indem der Factor eine Rechnungsdurchschrift von seinem Kunden erhält. Nach erhalt der Rechnungsdurchschrift überweist der Factor seinem Kunden den Rechnungsbetrag abzüglich eines so genannten Sicherheitseinbehaltes.

Der Factorkunde muss seinem Kunden (Debitor) mitteilen dass er seine Forderungen an den Factor verkauft hat. Der Debitor hat von nun an die Rechnungsforderungen an den Factor zu bezahlen. Der Sicherheitseinbehalt abzüglich etwaiger Rechnungskürzungen wie Skonto oder Mängelrügen wird vom Faktor an seinen Kunden ausbezahlt, sobald er die Zahlung durch den Debitor erhalten hat.

Dem Factorkunden entstehen dadurch einige Vorteile. Er gewinnt zeitlichen und finanziellen Handlungsspielraum. Somit ist er geschützt von Zahlungsausfällen und Zahlungsverzögerungen durch die Debitoren. Die Liquidität das Factorkunden verbessert sich und er kann seine eigenen Rechnungen sofort begleichen und Beispielsweise durch Skonti sparen.

Der Factoring-Anbieter erhält für seine Dienstleistung 0,8 bis 2,5% des jeweiligen Rechnungsbetrages sowie Bankenübliche Zinsen für die Finanzierung der Außenstände.

17.04.2007 18:17:02 von jiki
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